1. Prüfungsunfähigkeit bei Klausuren
Studierende, die wegen akuter Erkrankung nicht zu einer Prüfung antreten können oder die Prüfung krankheitsbedingt abbrechen, müssen unverzüglich, d.h. spätestens am Prüfungstag, den Hausarzt/Facharzt aufsuchen und ihre Prüfungsunfähigkeit und deren Dauer bestätigen lassen.
Bitte beachten Sie unsere Formularvorlage mit den Hinweisen zu den Anforderungen an ärztliche Atteste (PDF, 403 KB). Dieses ausgefüllte Formular sowie ein entsprechend frei formulierter schriftlicher Rücktrittsantrag sind unverzüglich beim ISC, Ludwigstraße 28, VG, Zimmer 023 (BWL, Wirtschaftspädagogik) bzw, Zimmer 020 (VWL) im Original einzureichen. Bei einem stationären Aufenthalt genügt eine entsprechende Bestätigung der Klinik.
Prüfungsunfähigkeit muss prinzipiell unverzüglich, d.h. in jedem Fall vor der Notenbekanntgabe geltend und glaubhaft gemacht sowie eine entsprechende Fristverlängerung für die GOP beantragt werden (formloser schriftlicher Antrag, Email genügt der geforderten Schriftform nicht).
Bei längerer Prüfungsunfähigkeit kontaktieren Sie bitte unbedingt die Fachstudienberatung.
2. Prüfungsunfähigkeit während der Abschlussarbeit
Studierende, die während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkranken, müssen die Prüfungsunfähigkeit wie unter 1. beschrieben nachweisen und können dann eine im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung mögliche Verlängerung der Bearbeitungsfrist beantragen.
Bitte beachten: Wichtige Hinweise zur Verlängerung von Bachelor- und Masterarbeiten im Krankheitsfall (PDF, 135 KB) (Hinweis: abweichende Fristen für PStO 2024)
Generell gilt:
Bei wiederholter und/oder länger anhaltender Prüfungsunfähigkeit ist grundsätzlich ein klärendes Gespräch mit der Fachstudienberatung obligatorisch.